Die Abgeltungssteuer

Seit 2009 wird die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, welche über den Sparerpauschbetrag hinausgehen, berechnet.


Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer beträgt 25%. Darauf werden nochmal 5,5% Solidaritätszuschlag berechnet, was dann insgesamt 26,375% macht. Gegebenenfalls kommen darauf nochmal 8 oder 9% Kirchensteuer, je nach Bundesland. (8% nur in BW und Bayern)
Die Kirchensteuer kann allerdings als Sonderausgabe wieder abgesetzt werden.


Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro pro Jahr, beziehungsweise 1602 Euro pro Jahr bei Verheirateten. Wenn man beim Onlinebroker einen Freistellungsauftrag einreicht, wird die Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer erst eingezogen, wenn die steuerbaren Gewinne den festgelegten Betrag (bis 801/1602 Euro) überschreiten. Die Onlinebroker bieten solche Formulare normalerweise schon in den Depotübersicht elektronisch an.


Wann und wie wird die Abgeltungssteuer bezahlt?

Die Onlinebroker berechnen die Abgeltungssteuer sofort nach Verkauf einer Aktie. Sie wird direkt vom Verkaufserlös einbehalten und auf der Transaktionsrechnung ausgewiesen. Sollte man Verluste haben, werden diese vorher mit Hilfe eines Verlustverrechnungstopfes geführt und gegen gerechnet. Hier werden Verluste und Gewinne aus Zinsen, Dividenden, Fonds, Kurs- und Währungsspekulationen geführt. Sollte man also noch genug Verluste in diesem Topf haben, wird der Gewinn erstmal dort verrechnet.